Sideline

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.1 · Stand 06.09.2026 · vom Betreiber freigegeben am 06.09.2026 · nicht anwaltlich geprüft.

Betreiber: Daniel Kolensky, Einzelunternehmer · Podlahagasse 50, Haus 3, 1220 Wien, Österreich · office@sideline.at · GISA-Zahl 40097114

Kontakt (§ 5 ECG): office@sideline.at

Sprache und Recht: Deutsch, österreichisches Recht

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien, Verbraucher

(1) Gegenstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Anwendung „Sideline" (Web-App; künftig gegebenenfalls auch als Anwendung in App-Stores; „App") und das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber (§ 2) und den Kunden und Nutzern der App.

(2) Kunden. Kunden des Betreibers sind ausschließlich Vereine als juristische Personen: eingetragene Vereine nach dem österreichischen Vereinsgesetz 2002 sowie vergleichbare eingetragene Vereine mit Sitz in Deutschland oder der Schweiz („Verein"). Der Verein ist Vertragspartner für den Nutzungsvertrag über die Gratis-Stufe (§ 3 Abs. 5) und für jede Vereinslizenz (§ 6). Natürliche Personen, insbesondere einzelne Trainerinnen und Trainer, können keine Lizenz erwerben.

(3) Buchung für den Verein. Eine Buchung für den Verein darf nur eine Person vornehmen, die nach den Statuten des Vereins vertretungsbefugt ist oder mit schriftlicher Vollmacht des Vorstands handelt. Bei der Buchung sind Vereinsname, Vereinsanschrift, ZVR-Zahl (Österreich) beziehungsweise Registernummer (Deutschland/Schweiz) sowie Name und Funktion der buchenden Person anzugeben; die buchende Person bestätigt ihre Vertretungsbefugnis. Auftragsbestätigung und Rechnung gehen an die angegebene Vereinsadresse.

(4) Nutzer. Nutzer sind natürliche Personen mit einem Konto in der App:

  • Coaches: Trainerinnen, Trainer und Vereinsverantwortliche, die für einen Verein handeln;
  • Eltern: Erziehungsberechtigte, die Berichte zum eigenen Kind erhalten;
  • Spieler ab 14 Jahren: mit Lesezugang zu den eigenen Daten auf Freigabe eines Erziehungsberechtigten (Abs. 6);
  • Gäste: Personen mit eingeschränktem Lesezugang auf Einladung des Vereins.

Eltern-, Spieler- und Gastkonten sind immer unentgeltlich. Coaches handeln für den Verein; ihr Konto begründet keinen eigenen Vertrag über Leistungen an den Verein.

(5) Verbraucher. Eltern, Spieler und Gäste sind Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. Ob ein Verein Unternehmer oder Verbraucher ist, hängt vom Einzelfall ab; der Betreiber behandelt Vereine im Zweifel wie Verbraucher. Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, gelten gegenüber einem Verein nur, wenn dieser tatsächlich Unternehmer ist. Zwingende Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern (insbesondere KSchG, FAGG, VGG, ABGB) gehen diesen AGB stets vor.

(6) Kinder und Jugendliche. Kinder unter 14 Jahren erhalten kein Konto. Ihre Daten werden ausschließlich durch den Verein erfasst, und nur mit Einwilligung eines obsorgeberechtigten Elternteils (§ 5 Abs. 4). Spieler ab 14 Jahren erhalten auf Freigabe eines Erziehungsberechtigten ein Konto mit Lesezugang zu den eigenen Daten; die Freigabe ist jederzeit widerrufbar und wird in der App festgehalten. Die Teilnahme an Training und Spiel ist von jeder Einwilligung und von jedem Konto unabhängig.

(7) Abweichende Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihnen schriftlich zu.

§ 2 Betreiber und Offenlegung (§ 5 ECG, § 25 MedienG)

(1) Anbieter und Vertragspartner ist:

Daniel Kolensky, Einzelunternehmer · Podlahagasse 50, Haus 3, 1220 Wien, Österreich · E-Mail: office@sideline.at · Gewerbe: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik · Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien · GISA-Zahl 40097114

(2) Kontakt für Anfragen, Rücktrittserklärungen und Beschwerden: office@sideline.at. Dieses Postfach wird laufend gelesen.

(3) System- und Berichts-E-Mails werden von einer Absenderadresse ohne Antwortfunktion versendet. Diese Adresse ist keine Kontakt- oder Zustelladresse; Nachrichten an sie gehen dem Betreiber nicht zu.

§ 3 Leistung, Gratis-Stufe, Verfügbarkeit

(1) Leistungsumfang. Die App unterstützt Vereine bei der Erfassung und Auswertung von Training und Spiel im Jugend-Flag-Football. Sie umfasst insbesondere:

  • Verwaltung von Teams und Kadern (Vorname, Nachname, Trikotnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Position, Offense/Defense, Jahrgang);
  • Anwesenheit bei Training und Spiel, Einsatzzeiten, gegebenenfalls gemessene Laufzeiten;
  • Erfassung von Spielzügen am Spielfeldrand durch Coaches;
  • daraus errechnete Statistiken und Auszeichnungen;
  • Berichte an die Eltern per E-Mail oder in der Eltern-App;
  • öffentliche Spielberichte über einen Link, den auch Fremde öffnen können (Trikotnummern; Vornamen nur, wenn der Verein es für das Team einschaltet);
  • Fotos in der App, nur für angemeldete Trainer und Eltern des Teams sichtbar, nie in öffentlichen Berichten;
  • Trainernotizen zur sportlichen Entwicklung (höchstens 300 Zeichen), nur für Trainer des Teams sichtbar, für Eltern in der Eltern-App einsehbar;
  • Spielerpass-Status (freigegeben von wem und wann; gültig bis) als Verbandsangabe zur Spielberechtigung. Die Eintragung ist freiwillig; ohne Eintrag führt der Verein die Spielberechtigung außerhalb der App.

Die App speichert keine Gesundheitsdaten. Ärztliche Unterlagen für den Verbandspass verwahrt der Verein außerhalb der App.

(2) Auszeichnungen. Auszeichnungen werden automatisiert aus Spielereignissen berechnet (Art. 4 Z 4 DSGVO). Sie sind keine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO ist nicht berührt); über Aufstellung und Einsatz entscheidet allein der Trainer.

(3) Weiterentwicklung. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der App. Der Betreiber entwickelt die App weiter und kann einzelne Funktionen ändern oder ersetzen. Änderungen, die den Leistungsumfang einer laufenden Lizenz wesentlich einschränken, richten sich nach § 13.

(4) Keine Werbung, kein Tracking. Die App enthält keine Werbung und setzt kein Tracking zu Werbe- oder Analysezwecken ein. Daten der Nutzer werden nicht an Dritte verkauft oder zu eigenen werblichen Zwecken des Betreibers verwendet.

(5) Gratis-Stufe. Ein Team je Verein ist dauerhaft unentgeltlich. Die Gratis-Stufe wird im jeweils verfügbaren Zustand bereitgestellt: Funktionen können unvollständig sein oder sich ändern; ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, auf einen bestimmten Ausbau oder auf Fortführung einzelner Funktionen besteht nicht. Zwingende Rechte der Nutzer bleiben unberührt. Für Vereinslizenzen gilt die Gewährleistung nach § 8.

(6) Verfügbarkeit. Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Einschränkungen können sich aus Wartung, Aktualisierungen, technischen Störungen, Kapazitätsgrenzen und Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers (Ausfälle von Dienstleistern, höhere Gewalt) ergeben. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

(7) Dienstleister und Standorte. Der Betrieb ist auf Serverstandorte in der EU ausgerichtet. Einzelne Dienstleister haben ihren Sitz in den USA, und einzelne Leistungen (Versand von E-Mails, Zustellung von Benachrichtigungen auf Geräte, verschlüsselte Sicherungskopie, Anmeldung über Google) können eine Verarbeitung in den USA mit sich bringen. Die Dienstleister, ihre Standorte und die Garantien für Übermittlungen sind in der Datenschutzerklärung und in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag genannt; bei Abweichungen gehen diese Dokumente dieser Beschreibung vor.

§ 4 Registrierung, Buchung, Vertragsschluss, Rollen

(1) Registrierung. Die Nutzung setzt ein Konto voraus (E-Mail-Adresse und Passwort; optional Anmeldung über Google). Der Nutzer hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und sie aktuell zu halten. Personen unter 14 Jahren dürfen kein Konto anlegen.

(2) Nutzungsvertrag. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag eines Nutzers kommt mit der Bestätigung seiner E-Mail-Adresse zustande. Eltern- und Gastkonten bestätigen bei der Registrierung eine Nutzungsvereinbarung in einem Satz, die auf diese AGB verweist. Der Nutzungsvertrag des Vereins über die Gratis-Stufe kommt zustande, sobald eine nach Abs. 5 vertretungsbefugte Person diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 11 Abs. 2) für den Verein angenommen hat.

(3) Lizenzvertrag. Die Buchung einer Lizenz ist ein Angebot des Vereins. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung samt Rechnung zustande; die Lizenzstufe wird mit Zahlungseingang freigeschaltet. Mit der Zahlung genehmigt der Verein die Buchung (§ 1016 ABGB).

(4) Buchungsablauf. Vor der Buchung erhält der Verein die Informationen nach § 4 FAGG, insbesondere zu Leistung, Gesamtpreis, Laufzeit und Rücktrittsrecht. Die Buchung wird über eine Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen" abgegeben (§ 8 FAGG). Die Auftragsbestätigung enthält diese AGB, den Auftragsverarbeitungsvertrag, die Rücktrittsbelehrung (Anhang A) und das Rücktrittsformular (Anhang B) und wird an die Vereinsadresse gesendet (§ 7 FAGG). Der Betreiber bewahrt die Bestätigung auf.

(5) Annahmeprotokoll. Bei jeder Annahme dieser AGB oder des Auftragsverarbeitungsvertrags durch einen Verein hält die App fest: Verein, ZVR-Zahl oder Registernummer, Name und Funktion der annehmenden Person, Zeitpunkt und Fassung des angenommenen Dokuments. Der Verein erhält eine Bestätigung mit dem angenommenen Dokument an die Vereinsadresse. Die Annahme kann auch auf Papier erfolgen; dann verwahrt der Betreiber das unterschriebene Dokument.

(6) Zugangsdaten. Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ist der Betreiber unverzüglich zu informieren. Für Handlungen über sein Konto haftet der Nutzer nach den gesetzlichen Regeln.

(7) Rollen. In der App bestehen folgende Rollen mit abgestuften Berechtigungen:

  • owner (Verein): administrative Hauptverantwortung für den Verein, Verwaltung der Teams und Coaches, Buchung, Export (§ 12 Abs. 6);
  • coach: Erfassung und Verwaltung von Team-, Spiel- und Spielerdaten des zugewiesenen Teams;
  • parent (Eltern): Zugriff auf Berichte und Auskunft zum eigenen Kind;
  • player (Spieler ab 14): Lesezugang zu den eigenen Daten;
  • guest (Gast): eingeschränkter Lesezugang.

Der Zugriff ist technisch je Verein und Team getrennt. Eltern erhalten Zugriff nur auf Daten des eigenen Kindes. Die Verknüpfung eines Elternkontos mit einem Kind erfolgt nur mit Freigabe durch den Trainer und Bestätigung an die beim Verein bereits hinterlegte Eltern-Adresse.

§ 5 Pflichten der Nutzer; datenschutzrechtliche Rollen

(1) Rechtmäßige Nutzung. Der Nutzer nutzt die App nur im Rahmen der Gesetze und dieser AGB. Untersagt sind insbesondere die Eingabe rechtswidriger Inhalte, die Verletzung von Rechten Dritter, Störungen des Betriebs, das Umgehen von Sicherheits- und Zugriffsmechanismen sowie automatisierte Massenabfragen ohne Zustimmung des Betreibers.

(2) Zwei Ebenen der Verantwortlichkeit.

  • a) Betreiber als Verantwortlicher. Für Konten (Coach, Eltern, Spieler, Gast), Anmeldung (einschließlich der optionalen Anmeldung über Google), System-E-Mails, Abrechnung, Plattformsicherheit und Protokolle ist der Betreiber Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauern und Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Betreibers (§ 11 Abs. 1).
  • b) Verein als Verantwortlicher, Betreiber als Auftragsverarbeiter. Für alle Kinder-, Spiel-, Trainings-, Statistik-, Auszeichnungs-, Foto-, Notiz-, Spielerpass- und Berichtsdaten ist der Verein Verantwortlicher. Der Betreiber verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags und nach den dokumentierten Weisungen des Vereins. Coaches handeln dabei als Personen des Vereins; sie sind nicht selbst Verantwortliche.

(3) Vertrag vor Daten. Kinder- und Spieldaten dürfen erst erfasst werden, nachdem der Verein den Auftragsverarbeitungsvertrag angenommen hat. Die App lässt das Anlegen von Spielern vorher nicht zu.

(4) Information der Mitglieder. Der Verein bietet Training und Spiel gegen Beitrag an und verarbeitet die Daten der Kinder, um genau diese Leistung zu erbringen — Erfassung von Training und Spiel, Statistiken und Auszeichnungen, Berichte an die Eltern, Trainernotizen, Fotos für Trainer und Eltern des Teams. Der Verein sichert zu, seine Mitglieder und die Erziehungsberechtigten vor der Erfassung verständlich über diese Verarbeitung informiert zu haben; dafür steht ihm das Elternblatt des Betreibers als Muster zur Verfügung. Für die Verarbeitung ist keine Einwilligung je Kind und Funktion erforderlich. Nach außen geht allein der öffentliche Spielbericht (Abs. 6); ob dort Vornamen erscheinen, entscheidet der Verein einmal je Team.

(5) Weitere Pflichten des Vereins. Der Verein

  • informiert die Erziehungsberechtigten und die Spieler verständlich über die Verarbeitung (Art. 12 bis 14 DSGVO); dafür steht ihm das Elternblatt des Betreibers als Muster zur Verfügung;
  • gibt nur Daten ein, für die eine Rechtsgrundlage besteht;
  • verantwortet den Inhalt der Trainernotizen, schult seine Trainer darin und beschränkt Notizen auf Angaben zur sportlichen Entwicklung;
  • erfüllt die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung); der Betreiber unterstützt ihn dabei nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag;
  • benennt in der App eine Ansprechperson für Auskunft und Löschung sowie eine Meldeadresse für Datenpannen;
  • verpflichtet seine Trainer zur Vertraulichkeit und dazu, den Offline-Spiegel der App nur auf Geräten mit Gerätesperre zu verwenden; das Abmelden löscht den Spiegel.

(6) Öffentliche Spielberichte. Öffentliche Spielberichte zeigen die Kinder mit Trikotnummer. Vornamen erscheinen nur, wenn der Verein es für das Team einschaltet; das entscheidet der Verein, nachdem er seine Mitglieder informiert hat. Über den geteilten Link können Dritte ohne Konto auf diese Inhalte zugreifen; für die Weitergabe des Links ist der Verein verantwortlich. Der Link kann jederzeit deaktiviert werden.

(7) Keine unbefugte Weitergabe. Nutzer dürfen ihnen über die App zugänglich gemachte personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Kinderdaten, Trainernotizen, Eltern-Kontakte) nicht unbefugt weitergeben, veröffentlichen oder zweckwidrig verwenden. Der Zugriff eines Coaches endet mit seiner Tätigkeit für den Verein; der Verein entzieht die Rolle.

(8) Haftung im Innenverhältnis. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; sie wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt noch auf den Verein abgewälzt. Für Ansprüche Dritter haften Verein und Betreiber im Innenverhältnis nach dem Anteil ihres Verschuldens. Dies gilt für datenschutzrechtliche Ansprüche (Art. 82 Abs. 5 DSGVO) ebenso wie für andere Ansprüche Dritter, die auf rechtswidrige Inhalte oder pflichtwidriges Verhalten eines Nutzers oder auf eine Pflichtverletzung des Betreibers zurückgehen.

(9) Verstöße. Bei Verstößen gegen diesen § 5 kann der Betreiber nach § 12 Abs. 5 verwarnen, sperren oder kündigen.

§ 6 Entgelt und Zahlung

(1) Gratis-Stufe. Ein Team je Verein ist dauerhaft unentgeltlich. Eltern-, Spieler- und Gastkonten sind immer unentgeltlich.

(2) Vereinslizenz. Die Vereinslizenz gilt je Lizenzjahr (1. August bis 31. Juli) und kostet nach der Zahl der Teams:

TeamsListenpreis je LizenzjahrFrühbucherpreis (Buchung bis 31. Juli)
1 Team99 €79 €
2 bis 3 Teams199 €149 €
ab 4 Teams329 €249 €

(3) Team. Ein Team ist jede in der App angelegte Mannschaft mit eigenem Kader. Das Gratis-Team zählt in die Teamzahl. Ein Verein mit zwei Teams bucht daher die Stufe „2 bis 3 Teams".

(4) Frühbucher und Halbjahr. Bei Buchung oder Verlängerung bis 31. Juli gilt der Frühbucherpreis für das am 1. August beginnende Lizenzjahr. Bei Buchung ab 1. Februar gilt für das laufende Lizenzjahr die Hälfte des jeweils geltenden Preises.

(5) Gründervereine. Die ersten fünf Vereine, die eine Lizenz erwerben, zahlen dauerhaft die Hälfte des Listenpreises, solange die Lizenz ohne Unterbrechung verlängert wird. Mit einer Unterbrechung entfällt der Gründerpreis endgültig.

(6) Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. In der Buchungsstrecke und auf der Rechnung ist der Gesamtbetrag ausgewiesen.

(7) Zahlung. Die Lizenz wird mit einer Jahresrechnung abgerechnet und per Überweisung bezahlt. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Die Lizenzstufe wird mit Zahlungseingang freigeschaltet; bis dahin gilt die Gratis-Stufe.

(8) Verzug. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1000 ABGB; gegenüber Unternehmern § 456 UGB) und der Ersatz der notwendigen Mahnkosten (§ 1333 Abs. 2 ABGB).

(9) Laufzeit und Rückfall. Die Lizenz endet mit dem Lizenzjahr ohne Kündigung. Rechtzeitig vor Ablauf erhält der Verein ein Angebot für das Folgejahr. Wird die Rechnung für das Folgejahr nicht bezahlt, endet die Lizenz mit dem Lizenzjahr ohne weitere Folgen, und der Verein fällt auf die Gratis-Stufe zurück. Teams über das Gratis-Team hinaus bleiben für 12 Monate lesbar und exportierbar, aber nicht bearbeitbar; danach werden sie nach § 12 Abs. 7 gelöscht, sofern der Verein bis dahin keine Lizenz nachbucht. Eine Nachbuchung ist jederzeit möglich.

(10) Preisänderungen. Für ein gebuchtes Lizenzjahr gilt der bei der Buchung vereinbarte Preis. Änderungen der Preise gelten für künftige Buchungen und werden nach § 13 angekündigt.

§ 7 Rücktrittsrecht für Verbraucher

(1) Anwendungsbereich. Schließt ein Verbraucher (§ 1 Abs. 5) im Fernabsatz einen entgeltlichen Vertrag über die App, steht ihm ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen nach dem FAGG zu. Die App ist eine digitale Dienstleistung: laufender Zugang zum Speichern und Auswerten von Daten während des Lizenzjahres. Für unentgeltliche Nutzung besteht kein Rücktrittsrecht; ihre Beendigung richtet sich nach § 12.

(2) Belehrung und Formular. Die Rücktrittsbelehrung steht in Anhang A, das Muster-Widerrufsformular in Anhang B. Beide sind Bestandteil dieser AGB und werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss und mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt.

(3) Beginn während der Rücktrittsfrist. Der Verbraucher kann bei der Buchung erklären: „Ich wünsche die Freischaltung sofort nach Zahlungseingang, auch vor Ablauf der Rücktrittsfrist." Verlangt der Verbraucher, dass die Leistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, und tritt er danach zurück, schuldet er den anteiligen Betrag für die bis zum Rücktritt bereitgestellte Nutzungszeit (§ 16 FAGG). Der Anteil wird nach Kalendertagen im Verhältnis zur Dauer des gebuchten Lizenzzeitraums berechnet. Ohne diese Erklärung wird die Lizenzstufe erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist freigeschaltet.

(4) Folgen des Rücktritts. Tritt der Verbraucher wirksam zurück, erstattet der Betreiber die erhaltenen Zahlungen abzüglich des Betrags nach Abs. 3 binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung mit demselben Zahlungsmittel, ohne dafür ein Entgelt zu verlangen (§ 15 FAGG). Der Verein fällt mit dem Rücktritt auf die Gratis-Stufe zurück; für die Daten über das Gratis-Team hinaus gilt § 6 Abs. 9.

§ 8 Gewährleistung

(1) Verbraucher. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für digitale Leistungen und die §§ 922 ff ABGB. Diese Rechte können vor Kenntnis eines Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (§ 9 KSchG). Der Betreiber stellt die für digitale Leistungen geschuldeten Aktualisierungen während der Lizenzlaufzeit bereit.

(2) Gratis-Stufe. Die Gratis-Stufe wird im jeweils verfügbaren Zustand bereitgestellt (§ 3 Abs. 5). Zwingende Gewährleistungsrechte, die auch für unentgeltliche digitale Leistungen bestehen, bleiben unberührt.

(3) Lizenz. Für Vereinslizenzen schuldet der Betreiber die vereinbarte Beschaffenheit der App während des Lizenzjahres. Mängel werden vom Betreiber innerhalb angemessener Frist behoben. Kann ein Mangel nicht behoben werden, stehen dem Verein die gesetzlichen Rechte zu (Preisminderung, bei erheblichen Mängeln Vertragsauflösung). Eine Verpflichtung zur ununterbrochenen Verfügbarkeit wird nicht übernommen (§ 3 Abs. 6).

(4) Unternehmer. Vereine, die Unternehmer sind, haben Mängel innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung zu melden (§ 377 UGB). Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und die Beweislastregel des § 924 ABGB werden nicht verkürzt.

§ 9 Haftung

(1) Unbegrenzte Haftung. Der Betreiber haftet unbegrenzt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an der Person, Letzteres unabhängig vom Grad des Verschuldens. Die Haftung nach zwingenden Sondergesetzen (insbesondere Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

(2) Leichte Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber bis zur Höhe des für das laufende Lizenzjahr vereinbarten Entgelts, mindestens jedoch 200 €. Diese Grenze gilt gegenüber Vereinen und Nutzern gleichermaßen; sie wird hiermit klar und verständlich offengelegt (§ 6 Abs. 3 KSchG).

(3) Datenverlust. Der Betreiber sichert die Daten täglich und prüft die Wiederherstellbarkeit regelmäßig. Bei Datenverlust stellt der Betreiber den Stand der letzten Sicherung wieder her; dieser Stand ist höchstens 24 Stunden alt. Darüber hinausgehende Ansprüche richten sich nach Abs. 1 und 2.

(4) Höhere Gewalt und Dienstleister. Für Ausfälle infolge höherer Gewalt oder Störungen bei eingesetzten Dienstleistern haftet der Betreiber nach den vorstehenden Absätzen.

(5) Zwingendes Recht. Zwingende Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern (insbesondere § 6 KSchG) und die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

§ 10 Rechte an der App und an den Daten

(1) Rechte an der App. Sämtliche Rechte an der App, ihrer Software, ihrem Design, ihren Marken und Inhalten stehen dem Betreiber oder seinen Lizenzgebern zu. Vereine und Nutzer erhalten für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der App. Eine Einschränkung dieses Rechts erfolgt nur aus sachlichem Grund (Beendigung nach § 12, Sperre wegen Verstößen, zwingende rechtliche oder technische Gründe). Bearbeitung, Dekompilierung über die zwingenden Grenzen der §§ 40d f UrhG hinaus, Vervielfältigung, Verbreitung und Weiterlizenzierung sind ohne Zustimmung des Betreibers unzulässig.

(2) Vereinsdaten. An den vom Verein und seinen Coaches eingegebenen Daten (Team-, Spiel-, Spieler- und Berichtsdaten) erwirbt der Betreiber kein Recht. Er verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes und als Auftragsverarbeiter nach den Weisungen des Vereins (§ 5 Abs. 2 lit. b; § 11). Kontodaten verarbeitet der Betreiber als Verantwortlicher nach seiner Datenschutzerklärung. Eine Nutzung der Vereinsdaten zu eigenen Zwecken des Betreibers findet nicht statt.

(3) Verantwortung für Inhalte. Wer Inhalte eingibt, sichert zu, dazu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag

(1) Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Betreiber Verantwortlicher ist, richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Betreibers. Sie ist in der App und auf der Website unter „Datenschutz" abrufbar und gilt ergänzend zu diesen AGB.

(2) Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die Verarbeitung im Auftrag (§ 5 Abs. 2 lit. b) schließen Verein und Betreiber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Verein nimmt ihn bei der Einrichtung des Vereins in der App per Klick mit Annahmeprotokoll (§ 4 Abs. 5) oder auf Papier an. Der Auftragsverarbeitungsvertrag legt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Datenkategorien, die betroffenen Personen, die Weisungen des Vereins, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Dienstleister und den Ablauf bei Datenpannen fest. Er endet mit dem Nutzungsvertrag des Vereins nach diesen AGB; ein Wechsel der Lizenzstufe beendet ihn nicht.

(3) Dienstleister. Die vom Betreiber eingesetzten Dienstleister (Datenbank und Anmeldung, Bereitstellung der App, E-Mail-Versand, Sicherungsablage, Postfächer) sind weitere Auftragsverarbeiter des Betreibers, nicht des Vereins. Sie sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag und in der Datenschutzerklärung genannt.

(4) Vorrang. Bei Widersprüchen geht für die Verarbeitung im Auftrag der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen AGB vor.

(5) Kontaktkanäle für Betroffenenrechte. Anliegen zu Konten, Anmeldung, Abrechnung und Plattformbetrieb sind an den Betreiber (office@sideline.at) zu richten. Anliegen zu Kinder- und Spieldaten sind an die vom Verein benannte Ansprechperson zu richten; der Betreiber leitet bei ihm eingehende Anliegen dieser Art unverzüglich an den Verein weiter und unterstützt ihn nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

(6) Datenpannen. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten der Ebene des § 5 Abs. 2 lit. b betreffen, meldet der Betreiber dem Verein binnen 24 Stunden ab Kenntnis an die vom Verein benannte Meldeadresse. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Information der betroffenen Personen obliegen dem Verein; der Betreiber unterstützt ihn.

§ 12 Laufzeit, Beendigung, Sperre, Export, Löschung

(1) Laufzeit. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit einer Vereinslizenz richtet sich nach § 6 Abs. 9; sie endet mit dem Lizenzjahr ohne Kündigung.

(2) Beendigung durch den Nutzer. Jeder Nutzer kann seinen unentgeltlichen Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschung seines Kontos oder Mitteilung an office@sideline.at beenden. Der Verein kann seinen Nutzungsvertrag jederzeit durch Mitteilung der Rolle owner beenden; eine bereits bezahlte Lizenz wird dabei nicht anteilig erstattet, ausgenommen im Fall des § 7 und des § 13 Abs. 3.

(3) Beendigung durch den Betreiber. Der Betreiber kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag eines Nutzers oder eines Vereins mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende beenden. Während einer laufenden Vereinslizenz ist eine Beendigung durch den Betreiber nur aus wichtigem Grund (Abs. 5) oder bei Einstellung des Dienstes mit anteiliger Erstattung des Entgelts für die restliche Lizenzlaufzeit möglich.

(4) Elternkonten ohne Kind. Ein Elternkonto, das mit keinem Kind mehr verknüpft ist, wird 90 Tage nach Löschung des letzten verknüpften Kindes automatisch gelöscht. Der Betreiber weist in der Eltern-App darauf hin.

(5) Sperre und außerordentliche Kündigung. Der Betreiber kann ein Konto bei wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 5, nach Verwarnung und Fristsetzung sperren oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei Gefahr im Verzug (Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken) kann die Sperre ohne Vorwarnung erfolgen. Eine Sperre lässt die Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag unberührt; Weisungen des Vereins zu Betroffenenrechten führt der Betreiber auch während einer Sperre aus. Das Recht des Vereins und der Nutzer zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Export. Der Verein (Rolle owner) kann für 30 Tage nach Vertragsende sämtliche Vereinsdaten in einem maschinenlesbaren Format ausführen; Coaches, Eltern und Spieler erhalten nur ihre eigenen Kontodaten. Bis die Exportfunktion in der App bereitsteht, stellt der Betreiber den Export auf Anfrage der Rolle owner binnen 14 Tagen bereit.

(7) Löschung nach Vertragsende. Nach Ablauf der 30 Tage nach Abs. 6 löscht der Betreiber alle Vereinsdaten der Ebene des § 5 Abs. 2 lit. b. Kontodaten löscht der Betreiber nach seiner Datenschutzerklärung; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere für Rechnungen) bleiben unberührt. In Sicherungskopien bleiben gelöschte Daten bis zum Ablauf der Sicherungsfrist enthalten, werden aber nicht verwendet; bei einer Wiederherstellung aus einer Sicherung werden die seither protokollierten Löschungen erneut ausgeführt.

(8) Löschung einzelner Kinder während der Laufzeit. Auf Verlangen eines Erziehungsberechtigten oder bei Austritt des Kindes löscht der Betreiber auf Weisung des Vereins alle Stammdaten, Statistiken, Auszeichnungen, Berichte, Notizen, den Spielerpass-Status, Fotos und Freigaben für öffentliche Spielberichte des Kindes. Spielzüge sind gemeinsame Datensätze mehrerer Kinder; der Eintrag des Kindes in einem Spielzug wird durch den Platzhalter „entfernter Spieler" ersetzt, ohne Name, Trikotnummer, Position, Geburtsdatum oder eine Kennung, die diese Spielzüge untereinander verbindet. Grundlage für das Belassen der übrigen Zeile ist das berechtigte Interesse der übrigen Kinder und des Vereins an einer unverfälschten Mannschaftsstatistik (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); der Verein weist dieses Verfahren im Auftragsverarbeitungsvertrag an und informiert die Eltern.

(9) Spiel- und Statistikdaten. Spiel- und Statistikdaten werden für die laufende Saison und eine Folgesaison aufbewahrt und danach gelöscht, sofern der Verein im Auftragsverarbeitungsvertrag keine andere Dauer anweist.

§ 13 Änderungen dieser AGB

(1) Ankündigung. Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, des Leistungsumfangs, der Preise für künftige Buchungen oder der technischen Rahmenbedingungen). Änderungen werden den Vereinen und Nutzern mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die Mitteilung nennt die geänderten Bestimmungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, das Widerspruchsrecht, die Bedeutung des Schweigens und das kostenlose Kündigungsrecht nach Abs. 3.

(2) Zustimmung. Widerspricht ein Verein oder Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gilt die Änderung als angenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur in den Grenzen des § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG: Wesentliche Vertragsbestandteile, insbesondere die Hauptleistung und das Entgelt einer laufenden Lizenz, können nur mit ausdrücklicher Zustimmung geändert werden. Widerspricht ein Verein oder Nutzer fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; der Betreiber kann ihn dann nach § 12 Abs. 3 beenden.

(3) Kostenloses Kündigungsrecht. Jeder Verein und jeder Nutzer kann den Vertrag aus Anlass einer Änderung bis zu deren Inkrafttreten kostenlos und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kündigt ein Verein während einer laufenden Lizenz, erstattet der Betreiber das Entgelt für die restliche Lizenzlaufzeit anteilig.

(4) Jahresbuchung. Jede Buchung oder Verlängerung einer Lizenz nimmt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Fassung dieser AGB an. Die jeweils angenommene Fassung ist in der Auftragsbestätigung enthalten.

(5) Archiv. Der Betreiber archiviert jede Fassung dieser AGB mit Versionsnummer und Datum und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 6 Rom-I-Verordnung) und § 13a KSchG unberührt.

(2) Gerichtsstand.

  • a) Unternehmer. Für Streitigkeiten mit Vereinen, die Unternehmer sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz des Betreibers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Diese Vereinbarung wird durch die Auftragsbestätigung nachgewiesen, die diese AGB enthält und dem Verein per E-Mail zugestellt wird; der Betreiber bewahrt sie als Urkunde auf (§ 104 JN).
  • b) Verbraucher. Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel dieser Ort liegt (§ 14 KSchG). Für Klagen des Verbrauchers gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Vereinen, die Verbraucher sind, gilt lit. a nicht.

(3) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung; eine Ersetzung durch eine dem Verbraucher möglichst nahekommende Regelung findet nicht statt. Gegenüber Unternehmern vereinbaren die Parteien, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Verbraucherschlichtung. Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 19 AStG).

(5) Sprache. Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.

(6) Kontaktmatrix.

AnliegenZuständige StelleKontakt
Vertrag, Rechnung, Rücktritt, Anfragen nach dem ECGBetreiberoffice@sideline.at; Anschrift nach § 2
Datenschutz: Konten, Anmeldung, Abrechnung, Plattformbetrieb (§ 5 Abs. 2 lit. a)Betreiber als Verantwortlicheroffice@sideline.at
Datenschutz: Kinder- und Spieldaten (§ 5 Abs. 2 lit. b)Verein als Verantwortlicherdie vom Verein in der App benannte Ansprechperson
Meldung einer Datenpanne an den VereinBetreiber an den Vereindie vom Verein benannte Meldeadresse
System- und Berichts-E-Mailsautomatisiert, kein AntwortkanalAbsenderadresse ohne Antwortfunktion

Anhang A — Rücktrittsbelehrung (für Verbraucher bei entgeltlichen Verträgen)

Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.

Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Daniel Kolensky, Podlahagasse 50, Haus 3, 1220 Wien, Österreich · E-Mail: office@sideline.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anhang B) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Anhang B — Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Daniel Kolensky, Podlahagasse 50, Haus 3, 1220 Wien, Österreich
E-Mail: office@sideline.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

  Sideline-Vereinslizenz, Lizenzjahr: _______________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*):        _______________________

Name des/der Verbraucher(s):              _______________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):         _______________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):          _______________________

Datum:                                    _______________________

(*) Unzutreffendes streichen.